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Portugals Steuersystem

Das portugiesische Steuersystem für Ausländer

Fiskalvertretung

Wer muss in Portugal Steuern zahlen?
Steuerstatus für nicht gewöhnliche Einwohner (NHR).
Grundsteuer in Portugal
    Kapitalertragsteuer
    Mietsteuer
    Immobilienkauf und Besitzsteuern
Fiskalvertretung in Portugal

Laden Sie hier unseren portugiesischen Steuerleitfaden für Ausländer herunter:

Wer muss in Portugal Steuern zahlen?

 

Ihre Steuerpflicht als ausländischer Staatsbürger hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab, der davon abhängt, wie viel Zeit Sie jedes Jahr in Portugal verbringen und arbeiten.
Wenn Sie 183 Tage oder länger in einem Kalenderjahr in Portugal wohnen, gelten Sie als Einwohner und müssen Einkommenssteuer auf Ihr weltweites Einkommen zahlen. Wenn Sie jedoch weniger als 183 Tage in einem Kalenderjahr in Portugal leben, müssen Sie nur für das in Portugal erzielte Einkommen zahlen.
Die Einkommenssteuersätze für Einwohner Portugals sind progressiv, d. h. Sie zahlen mehr Steuern, je mehr Sie verdienen.

Gebietsfremde unterliegen einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent auf Arbeitseinkommen aus portugiesischen Quellen.
Auch sonstige Einkünfte unterliegen Pauschalsätzen, die zwischen 10 Prozent und 28 Prozent variieren können.

Steuerstatus für nicht gewöhnliche Einwohner (NHR).

Besonderer Steuerstatus für Gebietsfremde
 

Einige in Portugal lebende Ausländer können die Steuervorschriften für den nicht gewöhnlichen Aufenthalt (NHR) in Anspruch nehmen, die erhebliche Befreiungen für die ersten 10 Jahre des Wohnsitzes vorsehen.
Es funktioniert so: Das Steuerrecht erlaubt Expats in einigen Berufen, von einer Steuerbefreiung auf alle Formen von Einkünften (Beschäftigung, Unternehmen, Investitionen, Vermietung, Kapitalerträge und Renten) zu profitieren, die sie aus dem Ausland beziehen. Weitere Einkünfte innerhalb Portugals werden pauschal mit 20 % besteuert.
Der NHR-Status steht Arbeitnehmern in qualifizierten Berufen zur Verfügung und hat drei Hauptvorteile:


- Erstens können Sie als Einwohner Portugals leben, aber auf Ihre Einkünfte in anderen Teilen der Welt (einschließlich Beschäftigung und Kapitalgewinne) keine Steuern zahlen, wodurch Sie effektiv den Status eines Nichtansässigen erhalten.
-
Zweitens zahlen Sie Einkommensteuer auf portugiesische Einkünfte zu einem Pauschalsatz von 20 % statt den standardmäßigen progressiven Sätzen von bis zu 48 %.
-
Drittens beträgt der Steuersatz auf ausländische Renteneinkünfte nur 10 %.

Grundsteuer in Portugal

Wenn Sie eine Immobilie in Portugal erwerben und nicht in Portugal ansässig sind, müssen Sie einige Steuern zahlen. Per Definition gelten Sie als nicht in Portugal lebend, wenn Sie nicht 183 Tage pro Jahr (Steuerkalenderjahr) oder mehr in Portugal leben oder wenn sich Ihr Hauptwohnsitz nicht dort befindet.
Individuelle Besteuerung Als nicht-portugiesischer Einwohner sind Sie mit Ihrem portugiesischen Einkommen steuerpflichtig, und ein verheiratetes Paar wird gemeinsam besteuert. Beim Kauf einer Immobilie in Portugal unterliegen Sie den unten beschriebenen Steuern:

Kapitalertragsteuer

In Portugal wird beim Verkauf einer Immobilie durch einen Nichtansässigen eine Kapitalertragssteuer zu einem Pauschalsatz von 28 % für Einzelpersonen und 25 % für Unternehmen erhoben.
Wird das Geld aus einem Verkauf reinvestiert, unterliegen nur 50 % des steuerpflichtigen Nettoertrags der Kapitalertragsteuer.
Zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns nehmen Sie den Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten, allfälliger Kosten der Eigentumsübertragung sowie allfälliger Verwertungskosten, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Verkauf angefallen sind.
Es gibt ein paar Ausnahmen von der Kapitalertragssteuer in Portugal:


• Wenn Sie in Portugal steuerpflichtig sind (Wohnsitz in Portugal) und Ihren Hauptwohnsitz in Portugal verkaufen und einen anderen Wohnsitz in Portugal kaufen. Wichtig ist, dass diese Regel für Verkäufe gilt, die innerhalb von 3 Jahren nach oder 2 Jahren davor liegen.
• Wenn die betreffende Immobilie vor Januar 1989 erstmals auf Ihren Namen bezogen wurde.
• Wenn Sie sich entscheiden, die Gelder aus dem Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes in Portugal in einen anderen Hauptwohnsitz in der EU zu reinvestieren, können Sie die Kosten weitergeben.

Vermittlungsgebühren

In Portugal zahlen nur Verkäufer Vermittlungsgebühren, nicht die Käufer. Seit Juli 2008 ist der Abzug von Vermittlungsprovisionen als Veräußerungskosten von etwaigen Veräußerungsgewinnen aus einem Immobilienverkauf möglich.

Mietsteuer

Wenn Sie sich nach dem Kauf entscheiden, Ihre Immobilie zu vermieten, werden Sie mit diesen Mieteinnahmen besteuert. Nettomieteinnahmen werden pauschal mit 15 % besteuert, die an der Quelle einbehalten werden.
Das steuerpflichtige Einkommen errechnet sich aus der Bruttomiete abzüglich etwaiger Instandhaltungskosten, Nebenkosten wie Versicherungsprämien und Kommunalsteuer sowie eventuell angefallener Reparaturkosten. Ihre Zinskosten, die beim Kauf der Immobilie eventuell angefallen sind, können Sie nicht abziehen.

Immobilienkauf und Besitzsteuern

 

Grunderwerbssteuer - IMT (Imposto Municipal sobre Transmissoes)

IMT ist eine Grunderwerbssteuer, die anhand des höheren Wertes entweder des Wertes der Urkunden oder des steuerpflichtigen Wertes berechnet wird. Die Rate ist variabel und hängt von der Art der Immobilie und dem Wert der Immobilie ab.
 

Beispiel für Zweitwohnsitz – Nichtansässiger
Wert der Immobilie                   Bewertung      Abzuziehender Betrag
bis zu 92.407,00 €
                       1%             0,00 €
von 92.407,00 € bis 126.403,00 €
      2%          924,07 €
von 126.403,00 € bis 172.348,00 €
     5%          4.716,22 €
von 172.348,00 € bis 287.213,00 €
      7%          8.163,09 €
von 287.213,00 € bis 550.836,00 €
     8%          11.035,30 €
ab 550.836,00 € bis 1.000.000,00 €
   6%           --
über 1.000.000,00 €
                     7,5 %         --

Grunderwerbssteuer - Stempelsteuer (Imposto de Selo)

Die Stempelsteuer oder Imposto de Selo ist eine weitere Grunderwerbssteuer, mit der Käufer vertraut sein sollten. Es ist angeblich die älteste Steuer in Portugal und wird für so ziemlich alle Verträge und Rechtsangelegenheiten in Bezug auf Ihre Immobilie erhoben. Dazu gehören Urkunden, Verträge und Bankhypotheken, die mit dem Haus zu tun haben. Die Steuer wird vom Käufer zu einem festen Satz von 0,8 % des eingetragenen Steuerwerts der Immobilie erhoben.

Grundbesitzsteuer (Immobilable Property Tax, IMI)

Als Immobilienbesitzer in Portugal müssen Sie IMI, die portugiesische Version der Gemeindesteuer, zahlen. Jede einzelne Gemeinde legt ihren eigenen Satz fest, der von der Gemeindeversammlung beschlossen wird.
IMI variiert von etwa 0,3 % bis 0,45 % des Wertes eines Eigenheims in städtischen Gebieten. In ländlichen Gebieten können es bis zu 0,8 % sein.
Hausbesitzer in städtischen Gebieten mit Immobilien im Wert von weniger als 125.000 € können von einer dreijährigen Befreiung von der IMI profitieren, solange sie selbst in der Immobilie leben.
Sie können einen weiteren Abzug von rund 20 € pro Angehörigen erhalten, und es gibt auch Ausnahmen für Personen mit geringem Einkommen oder solche mit energieeffizienten Wohnungen.

Grundbesitzsteuer (zusätzliche IMI - AIMI)

Die Adicional Imposto Municipal Sobre Imóveis (AIMI), die erstmals 2017 eingeführt wurde, gilt als Portugals Version einer Vermögenssteuer, die Eigentümer mit einem Anteil an portugiesischem Eigentum im Wert von über 600.000 € betrifft. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus betragen die Steuersätze 0,4 % auf den Gesamtbetrag für Immobilien im Besitz von Unternehmen, 0,7 % für Privatpersonen und 1 % für Eigentümer von Immobilien im Wert von über 1 Million Euro.
 

Es gibt eine gewisse Erleichterung, die durch einen Freibetrag von 600.000 € pro Person entsteht, der vom Wert aller portugiesischen Immobilien abgezogen wird.
Die folgenden Werte basieren auf den Vermögenswerten der Immobilie:


• Bis zu einem Wert von 600.000 € ist kein AIMI zahlbar


Sowohl für IMI als auch für AIMI berechnen die Steuerbehörden den Immobilienwert anhand des Valor Patrimonial Tributário (VPT). Beachten Sie, dass diese Werte normalerweise niedriger sind als der tatsächliche Marktwert (normalerweise zwischen 40 und 60 % des Marktwerts).

Fiskalvertretung

Für alle gebietsfremden natürlichen Personen oder Unternehmen mit Vermögenswerten in Portugal ist es gesetzlich erforderlich, einen Fiskalvertreter zu benennen. Nichtansässige Steuerzahler, die in Portugal steuerpflichtiges Einkommen erzielen, müssen ebenfalls einen Fiskalvertreter benennen, um sicherzustellen, dass sie den Steuerpflichten in Portugal nachkommen.
Ein Fiskalvertreter ist für alle Steuerberechnungen in Bezug auf die Steuerpflichten der natürlichen Person oder des Unternehmens verantwortlich. Dazu gehören Immobilien, Bankkonten, Einkommen und alle Steuerrechnungen.
Über unsere Partner für Rechts- und Steuerberatung können Sie eine Steuervertretung in Portugal haben:

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Martínez-Echevarría, Ferreira & Rivera ist eine professionelle Anwaltskanzlei für juristische Dienstleistungen, sowohl für die Beratung als auch für den Rechtsschutz, mit Aktivitäten, die in Spanien, Portugal und der Türkei für Unternehmen, Familien und Privatpersonen entwickelt wurden.
Das derzeitige Team besteht aus mehr als 250 Fachleuten, was Martínez-Echevarría & Rivera Rechtsanwälte zu einer modernen Anwaltskanzlei macht, die vollständig angepasst und vorbereitet ist, um auf die anspruchsvollsten Anforderungen nationaler und internationaler Unternehmen zu reagieren, die in Spanien und Portugal tätig sind. 
www.martinezechevarria.pt

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